- beerben
- be|ẹr|ben 〈V. tr.; hat〉 jmdn. \beerben jmds. Nachlass erhalten, jmds. Erbe antreten
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be|ẹr|ben <sw. V.; hat [mhd. beerben]:jmds. Hinterlassenschaft erben, jmds. Erbe sein:die Kinder beerben ihren Vater;Ü jmdn. als Bürgermeister b. können (ugs.; seine Nachfolge antreten können).* * *
be|ẹr|ben <sw. V.; hat [mhd. beerben]: jmds. Hinterlassenschaft erben, jmds. Erbe sein: die Kinder beerben ihren Vater; Nathan war sein bester Freund gewesen, und es war nur zu natürlich, dass er ihn beerbte (Hilsenrath, Nazi 10); Als der Mann ohne Testament starb und von seiner Ehefrau beerbt wurde, ... (MM 30./31. 10. 65, 57); Ü Und hofft, den alten Mann in ein paar Jahren selbst als Parteiobmann b. zu können (ugs.; seine Nachfolge antreten zu können; Wochenpresse 46, 1983, 38).
Universal-Lexikon. 2012.